Aufnahme geflohener Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Kinder im Grundschulalter melden sich an der zuständigen Sprengelschule.
Kinder und Jugendliche im Sekundarstufenalter (ab ca. 11 Jahre) melden sich grundsätzlich an der Sprengelschule vor Ort an.
Ausnahme:
In den drei Städten - Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg - ist jeweils eine Schule für den Sekundarstufenbereich federführend zuständig:
Gunzenhausen: Stephani Mittelschule, Hindenburgplatz 2; 09831 - 5006 - 0
Treuchtlingen: Senefelder-Schule, Bgm. Döbler Allee 3, 09142 9606 -01
Weißenburg: Werner-von-Siemens Gymnasium, An der Hagenau 24, 09141 8617 0
Die drei federführenden Schulen sind für die Verteilung der Sekundarstufenschüler in der jeweiligen Stadt zuständig.
Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist vom Besuch der Berufsschule befreit, wer einen mittleren Schulabschluss erreicht hat.
Für das Schulsystem der Ukraine sind dies Schülerinnen und Schüler, die die (vollständige) allgemeine mittlere Bildung an einer allgemeinbildenden Mittelschule, einer spezialisierten Schule nach den Jahrgangsstufen 10 bzw. 11, hier: mit staatlichen (schulischen) Abschlussprüfungen, abgeschlossen und erworben haben. Nachgewiesen wird diese über das Jahreszeugnis Klasse 10 („Tabel′ navčal′nych dosjahnen“) bzw. durch das Zeugnis über die vollständige allgemeine mittlere Bildung („Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji serednoji osvity“) nach Jahrgangsstufe 11. (vgl. Kurzinformationen zum ukrainischen Schulsystem (A bis Z))
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.